Grundstückskaufvertrag, Zwangsvollstreckung, Übergabe

  • Sachverhalt, Grundstückskaufvertrag mit folgenden Klauseln:

    "Wegen seiner Verpflichtung zur Besitzübergabe unterwirft sich
    der Verkäufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde."

    und im gleichen Paragrafen, aber etwas weiter unten:

    "Der Verkäufer zahlt innerhalb einer Woche nach dem Nutzen-/Lastenwechsel an den
    Käufer einen Betrag, der den von den Mietern bis zum Zeitpunkt der Übergabe geschuldeten
    Nebenkostenvorauszahlungen abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt vom Verkäufer
    an Dritte geleisteten Zahlungen auf die Nebenkosten entspricht, die auf die
    Mieter umgelegt werden können und durch die übergebenen Belege nachgewiesen
    sind."

    Der Verkäufer hat jedoch tatsächlich nicht vollständig gezahlt, sondern Beträge abgezogen, die er gar nicht an Dritte geleistet hat. Kann deswegen aus der Urkunde zwangsvollstreckt werden?


  • Ich sehe da nur eine Unterwerfung unter die sofortige ZV hinsichtlich des Herausgabeanspruchs bzgl. des Grundstücks und nicht in das gesamte Vermögen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Mangelt es bei der Bezahlung nicht auch an dem Bestimmtheitsgrundsatz? Wer ermittelt denn den Betrag und wie können wir das prüfen?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • :
    "Wegen seiner Verpflichtung zur Besitzübergabe ..."

    Kann deswegen aus der Urkunde zwangsvollstreckt werden?

    Ich würde sagen Vollstreckung nur möglich hinsichtlich Besitzübergabe, aber nicht hinsichtlich Zahlung.

    Unabhängig von derm Wortlaut der Unterwerfung wäre der Passus mit der Zahlung so oder so bei weitem zu unbestimmt...

    EDIT: viel zu langsam :oops:

  • Danke. Hatte ich mir schon gedacht.

    Allerdings hat der Verkäufer auch nicht alle Belege betreffend Nebenkosten herausgegeben. Könnte man diese durch den GV holen lassen?
    Leider liegen sie bei der von ihm beauftragten Hausverwaltung. Er hat allerdings auch die Herausgabeansprüche gegen die Hausverwaltung an den Käufer abgetreten.

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