Sachverhalt, Grundstückskaufvertrag mit folgenden Klauseln:
"Wegen seiner Verpflichtung zur Besitzübergabe unterwirft sich
der Verkäufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde."
und im gleichen Paragrafen, aber etwas weiter unten:
"Der Verkäufer zahlt innerhalb einer Woche nach dem Nutzen-/Lastenwechsel an den
Käufer einen Betrag, der den von den Mietern bis zum Zeitpunkt der Übergabe geschuldeten
Nebenkostenvorauszahlungen abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt vom Verkäufer
an Dritte geleisteten Zahlungen auf die Nebenkosten entspricht, die auf die
Mieter umgelegt werden können und durch die übergebenen Belege nachgewiesen
sind."
Der Verkäufer hat jedoch tatsächlich nicht vollständig gezahlt, sondern Beträge abgezogen, die er gar nicht an Dritte geleistet hat. Kann deswegen aus der Urkunde zwangsvollstreckt werden?