Hallo,
einer meiner Schäfchen hat mich heute im Zuge des Jahresgesprächs gefragt (Ich bin ihr SGL), ob es zulässig ist, dass die GL eine Abmahnung in einer "anderen" Akte aufbewahrt, nachdem die Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren abgelaufen ist.
Nach 2 Jahren ist Sie ja auf Antrag aus der Personalakte zu entfernen, da dürfte man Sie doch eigentlich auch nicht anderweitig verwahren, oder?