Im Grundbuch ist eine Grundschuld III/3 zur Eintragung bewilligt u. beantragt. Dieser Grundschuld gehen aktuell III/1 und III/2 über 120.000 DM bzw. 50.000 € im Range vor. Eventuell werden diese Recht demnächst (teilweise) gelöscht.
Bei der GS III/3 soll ein Rangvorbehalt eingetragen werden über insgesamt 150.000 € unter Einschluss bestehender Rechte. Es soll also so sein, dass einerseits maximal 150.000 € vorgehen können, andererseits bei Löschung der Vorrechte III/1 und/oder III/2 wieder Rechte vorrangig "nachrücken" können.
Ist so eine Ausgestaltung eines Rangvorbehalts möglich? Mein Bauch sagt "nein" aber gefunden habe ich noch nichts.
Sollte das so tatsächlich zulässig sein:
Wie fasst man so eine Eintragung?