Erbauseinandersetzung mit Beteiligung aller Erben. Die Ausfertigung des Erbscheins liegt mir vor. Im Erbschein sind die bei der Erbauseinandersetzung handelnden Erben sowie Testamentsvollstreckung vermerkt. Weitere Nachweise liegen mir nicht vor.
Im notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag gibt der Notar den Inhalt des Erbvertrags auszugsweise wieder und erwähnt auch, dass der überlebende Erbe -der anwesend ist- zum Testamentsvollstrecker ernannt wurde sowie, dass der Testamentsvollstrecker zur Vornahme der Auseinandersetzung nicht befugt ist. Die Erben müssen bei der Auseinandersetzung also ohne TV handeln, was sie auch tun.
Ist ein weiterer Nachweis erforderlich oder würden Euch die Angaben im Erbauseinandersetzungsvertrag ausreichen?