Fehlerhafte Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Hallo.
    Mich würde mal interessieren, wir ihr das handhabt, wenn Angaben in der UB fehlerhaft sind.
    Erfordert ihr immer eine Berichtigung durch das Finanzamt? Oder prüft ihr nur "Mindestangaben", sodass die anderen evtl. fehlerhaften Angaben nicht weiter beachtet werden? Und was wären das dann für Mindestangaben (UR-NR, Bezeichnung, Geb.datum etc.)?

    Vielen Dank für eure Meinungen!
    Lieben Gruß

  • Wenn ich erkennen kann, dass die UB definitiv für den mir vorliegenden Kauf ausgestellt wurde, akzeptiere ich sie auch wenn etwa beim Geburtsdatum oder der URNr. ein Zahlendreher drinnen ist . . . Grundstück und die Beteiligten sollten aber schon richtig bezeichnet sein ;)

  • Es kommt auf den Fehler an:

    Grundstück oder UR-Nr. Notar (wenn kein Grundstück angegeben ist) müssen richtig sein, genauso wie die Unterschrift und das Siegel. Wenn mal ein Geburtsdatum falsch ist, z.B. 24.03.1176 (hatte ich vor einer Woche :)), lasse ich es durchgehen.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Ich denke, dass sich aus der UB (nur) ergeben muss, auf welchen grunderwerbsteuerlichen Vorgang sich diese bezieht. Dazu genügt in meinen Augen eigentlich die Bezeichnung der Urkunde (jedenfalls sofern in der Urkunde nur einheitlich über Grundbesitz verfügt wurde).

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo,

    schließe mich hier mal an.


    Zu einem Tauschvertrag zwischen Gemeinde und Privatpersonen wird eine UB vorgelegt, die die Gemeinde als Erwerber auszeichnet und zu dieser dann auch die UB ausgestellt ist.
    Für den Erwerb der Gemeinde bräuchte ich ja gar keine UB - Erlaß betr. Grunderwerbsteuer; Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung Vom 22. November 1996 (DStR 1997 S. 162) (FM Baden-Württemberg S 4540/9) Geändert durch FM Baden-Württemberg v. 24. 5. 2011 3 – S 454.0/9, - Ziffer 2.2.6.

    In der UB steht ja der Satz "gilt für sämtliche Vorgänge in diesem Vertrag" - hieraus lässt sich aber nicht auch der Schluss ziehen, dass auch die UB zugunsten der Privatpersonen enthalten ist.?!

    Ich brauche für die Privatpersonen noch eine extra - bzw. die hier richtigerweise zu erteilende - UB, oder? :gruebel:

  • Ja, denke ich auch. Es muss bescheinigt sein, dass gegen die Eintragung des Erwerbers keine steuerliche Bedenken bestehen. Also muss sich die Bescheinigung auf den (jeweiligen) Erwerber beziehen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • In der UB steht ja der Satz "gilt für sämtliche Vorgänge in diesem Vertrag" - hieraus lässt sich aber nicht auch der Schluss ziehen, dass auch die UB zugunsten der Privatpersonen enthalten ist.?!

    Daraus kann man aber auch schließen - gilt für sämtliche Vorgänge - für die Gemeinde, da diese als Erwerber aufgeführt wird. Bin jetzt nicht in BW tätig, aber bei mir in Hessen stehen alle Erwerber drauf. Ich würde eine richtige UB für die Privatperson verlangen.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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