Hallo.
Mich würde mal interessieren, wir ihr das handhabt, wenn Angaben in der UB fehlerhaft sind.
Erfordert ihr immer eine Berichtigung durch das Finanzamt? Oder prüft ihr nur "Mindestangaben", sodass die anderen evtl. fehlerhaften Angaben nicht weiter beachtet werden? Und was wären das dann für Mindestangaben (UR-NR, Bezeichnung, Geb.datum etc.)?
Vielen Dank für eure Meinungen!
Lieben Gruß