Vorlage Ehevertrag im Erbscheinsverfahren

  • Sorry, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen:

    In meinem Erbscheinsantrag gibt die Ehefrau des Erblassers an, dass für die Ehe Gütertrennung galt.

    Es wird nur gesagt, dass am 01.01.01 (UR.Nr. 2/01, Notar A) ein Ehevertrag geschlossen wurde. Der Vertrag liegt mir bisher nicht vor.

    Muss mir der Ehevertrag nicht in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden???

    Danke für eure Hilfe

  • Bei einem Ehevertrag handelt es sich um eine erbfolgerelevante Urkunde, die im ZTR zu registrieren und im Erbfall in beglaubigter Abschrift durch den Notar oder die sonstige Verwahrstelle dem Nachlassgericht zu übersenden ist.

    Wenn der Notar also nicht von selber damit rüberrückt, weil die Mitteilungspflichten nicht funktionieren, kannst du also sehr wohl die Urkunde unter Hinweis auf den eingetretenen Erbfall dort anfordern.

    Einmal editiert, zuletzt von Simba (30. Juli 2015 um 22:23)

  • Bei einem Ehevertrag handelt es sich um eine erbfolgerelevante Urkunde, die im ZTR zu registrieren und im Erbfall in beglaubigter Abschrift durch den Notar oder die sonstige Verwahrstelle dem Nachlassgericht zu übersenden ist.

    Wenn der Notar also nicht von selber damit rüberrückt, weil die Mitteilungspflichten nicht funktionieren, kannst du also sehr wohl die Urkunde unter Hinweis auf den eingetretenen Erbfall dort anfordern.

    Nicht jeder Ehevertrag ist erbfolgerelevant. Deshalb reicht der Hinweis im Erbscheinsantrag, es sei ein Ehevertrag errichtet worden, nicht aus. Modifizierte Zugewinngemeinschaft, Modifikation Versorgungsausgleich und Unterhalt gehen das Nachlassgericht nichts an. Und ohne Befreiung von der Verschwiegenheit bekommt das Nachlassgericht auf Anforderung nichts. Abschriften gibt's nur von erbfolgerelevanten Urkunden, und ggf. nur im Auszug.

    Stimmt im Sachverhalt die Aussage des Antragstellers -Gütertrennung- gibt's ne ggf. auszugsweise Abschrift. Liegt nur eine Modifikation der Zugewinngemeinschaft vor -z.B. Ausschluss Zugewinn bei Scheidung- wird die Antragstellerin die Abschrift beim Notar selbst bestellen müssen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!