Sorry, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen:
In meinem Erbscheinsantrag gibt die Ehefrau des Erblassers an, dass für die Ehe Gütertrennung galt.
Es wird nur gesagt, dass am 01.01.01 (UR.Nr. 2/01, Notar A) ein Ehevertrag geschlossen wurde. Der Vertrag liegt mir bisher nicht vor.
Muss mir der Ehevertrag nicht in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden???
Danke für eure Hilfe