hallo liebe Kollegen,
ich brauch einen kurze Rat zu o.g. Frage.
Soeben hat mich der Gerichtsvollzieher angerufen.
Betreuter wird gepfändet.
Gläubiger hat Abgabe der Vermögensauskunft beantragt.
Jetzt ist die Frage: Wer muss die VA abgeben?
- der Betreute oder
- der Betreuer?
Ich habe u.a. die Vermögenssorge. Der Betreute hat keinen Einwilligungsvorbehalt und ist geschäftsfähig.
Der GV stellt sich auf den Standpunkt, dass zwingend ich die VA abgeben muss.
Ich sehe das anders (bisher hat immer die/die Betreute die VA abgegeben und ich hatte damit nix zu tun).
Danke fürs Mitdenken und für Tipps.
(wenn der thread eurer Einschätzung nach besser im Forum ZV aufgehoben ist, dann bitte bescheid geben).
viele Grüße,
c.