Hallo zusammen,
angemeldet im Zuge eines Formwechsels (GmbH --> KG) wurde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als einzige Komplementärin der neu entstehenden KG. Nun stellt sich die Frage nach einem Rechtsformzusatz i. S. d. § 19 Abs. 2 HGB.
Hat jemand Ideen oder hatte schon so einen Fall? Die Kommentierung schweigt sich natürlich aus.
Vielen Dank vorab!