Ich bin ein wenig ratlos: Ein Schuldner, dem durch PfÜB das P-Konto gepfändet wurde, hat von der Hausratversicherung seines Sohnes Geld auf das Konto überwiesen bekommen.
Dieses Geld steht aber dem Sohn (Versicherungsnehmer und Grundstückseigentümer) zu. Warum, wieso die Versicherung das gemacht hat, weiß ich nicht. Vermutlich, weil der Schuldner früher mal der VN war.
Der Schuldner möchte nun natürlich, dass das Geld dahin kommt, wo es hin gehört und beantragt daher, dass der Drittschuldner diese Summe nicht an den Gläubiger auskehrt, sondern er selbst das an seinen Sohn weiterleiten kann.
Mir ist nicht ganz klar, wie ich hier verfahren muss? Ist das als Antrag nach § 850i zu sehen? Obwohl es sich ja nicht um Einkommen in dem Sinne handelt?
Stehe auf dem Schlauch.