mich erreichte heute vom Amtsvormund folgende Frage:
ein Mündel von mir möchtesich bei einer Organistation "UWC" bewerben, um über diese Organisationeine zweijährige Schulausbikldung an einem United World Colleges machen zukönnen. Diese Organistaion hat ihre Colleges weltweit und vergibt hierfür Teil-und Vollstipendien. Mein Mündel würde, wenn Sie angenommen werden würde, ab demSchuljahr 2016 dort begionnen können. An welchen Ort dann das alles stattfindetist erst nach Eignungsprüfung und Vergabe des Stipendiums klar. Es kann also inDänemark, Deutschland aber auch in den USA sein. Da mein Mündel nächstes Jahrim April aber erst 17 Jahre alt wird ist nun meine Frage, ob solch eineMaßnahme mit der Führung der Vormundschaft vereinbar ist, da sich ja meinMündel voraussichtlich dann im Ausland befindet und Zugang meinerseits kaummöglich sein wird. Außerdem beschäftigt mich die Frage, ob ich vorher solcheine Maßnahme durch den Rechtspfleger genehmigen lassen muss.
Hatte das jemand schon Mal? Dass dann keine persönlichen Kontakte durchgeführt werden können, ist klar. Sollte man dem Kind aber allein deswegen die Chance auf ein Auslandsstudium verwehren? Ich denke eher nicht.
Mich würden eure Gedanken dazu interessieren. Vielen Dank schon Mal von mir