Hallo Leute!!
Ich brauche mal wieder eure Hilfe!!!
Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen. Die KGE lautet: Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.
Nun kriege ich die KFA´s.
Beide machen eine Einigungsgebühr geltend.
Nun meine Frage: Die Einigungsgebühr fällt doch unter die Kosten des Vergleichs und diese sind durch die KGE doch nicht erfasst.
Somit könnte ich doch keine Einigungsbühr mitfestsetzen oder ?
Wie seht ihr das?