Hallo,
ich quäle mich noch immer mit meinen Werthinterlegungen. Nun habe ich einen Fall in dem drei Halsketten hinterlegt sind. Laut Schreiben des Nachlassgerichts kann kein Fiskalerbrecht festgestellt werden. Wie verfahre ich jetzt weiter? Beauftrage ich direkt den Gerichtsvollzieher oder kann ich bei vermuteter Wertlosigkeit gleich vernichten? Ich habe mir die Ketten angeschaut und meiner Meinung nach ist es bloß Modeschmuck.
Liebe Grüße