Hallo liebes Forum,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bin frisch von der Uni und mir fehlen hierzu noch die nötigen Praxiserfahrungen.
Folgender Fall:
Schuldner befindet sich im Insolvenzverfahren. Er erhält monatlich schwankendes Arbeitseinkommen.
Lohn wird direkt beim Arbeitgeber gepfändet und an den Treuhänder überwiesen. Der Restbetrag (nach Pfändung) wird auf das P-Konto des Schuldners überwiesen.
Allerdings übersteigt dieser Restbetrag den auf dem Konto eingeräumten Freibetrag regelmäßig erheblich. Gründe für eine Erhöhung des Freibetrags durch P-Konto-Bescheinigung bestehen nicht.
Ich habe beim zuständigen Rechtspfleger daraufhin einen Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO gestellt. Darauf erließ das Insolvenzgericht einen Blankettbeschluss und erklärte die Freigabe sämtlicher auf das P-Konto eingehender Zahlungen des Arbeitgebers.
Die kontoführende Bank weigert sich jedoch den Beschluss zu befolgen. Sie sieht sich weiterhin nur an den Grundfreibetrag gebunden. Dem Schuldner steht mittlerweile das Wasser bis zum Hals.
Ich habe das Forum bereits durchstöbert und leider keine passende Antwort gefunden.
Wie kann ich Blankettbeschlüsse gegenüber der Bank durchsetzen? (Die Bank wird im Beschluss lediglich als weitere Beteiligte genannt).
Ich bin wie gesagt noch nicht lange dabei. Aber das ist bereits das dritte mal, dass mir Schwierigkeiten mit der Handhabung des P-Kontos im Insolvenzverfahren begegnen. Ich fürchte, dass auch dies nicht das letzte mal sein wird.
Über einen einen kleinen Tipp würde ich mich freuen.
Grüße