Hi liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe derzeit das Problem, dass in einer Festsetzung fälschlicherweise eine Terminsgebühr ausgezahlt wurde. Dies hat der Bezirksrevisor bei seiner Überprüfung gerügt.
Nun wurde bereits um Rückforderung des zu viel erstatteten Betrages, auf das entsprechende Konto, gebeten. Nachdem die gesetzte Frist verstrichen war und keine Zahlung zu verzeichnen war, forderte ich den Rechtsanwalt erneut auf (....werden Sie an die Erledigung der Rückzahlungsaufforderung erinnert....nochmal Gelegenheit zur Rückzahlung bis zum ....). Nach Ablauf der gesetzten Frist war wieder kein Zahlungseingang zu verzeichnen.
Nun stelle ich mir die Frage, wie ich weiter vorgehen muss?
- Ist die Einwendung des Bezirksrevisors ein zur ZV geeigneter Titel?
- Kann ich die Zwangsvollstreckung gegen den RA schon betreiben oder muss ich ihm diese erst androhen?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für jede hilfreiche Antwort.