Hallo,
bin etwas ratlos. Wir haben eine Lohn- und Kontenpfändung im Dezember eingeleitet. Nun behauptet der Schuldner er hätte den Vollstreckungsbescheid nicht erhalten und hat Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt.
Laut Zustellungsurkunde wurde der VB der Ehefrau übergeben!
Außerdem hat er beim Vollstreckungsgericht den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt und die Abgabenachricht vom Zentralen Mahngericht vorgelegt.
Das Vollstreckungsgericht hat nun ohne Anhörung entschieden, dass die ZV aus dem Pfüb bis zur endgültigen Klärung gem. 765a durch das Amtsgericht einstweilen eingestellt wird.
Leider ist die kleine Zivilabteilung des Amtsgerichtes total überlastet. Erfahrungsgemäß wird vor Sommer / Herbst nichts passieren.
Telefonisch hat mir das Vollstreckungsgericht mitgeteilt, dass es nicht weiter tätig wird. Es sei nicht befugt gewesen gegen Sicherheitsheitsleistung die ZV einzustellen und auf eine Anhörung wurde wegen der Eilbedürftigkeit verzichtet.
Die pfändbaren Beträge kann ich nun wohl erstmal vergessen. Was mache ich nun? Hat der Ihr Kollege Recht?