Ich bin gerade dabei mein erstes Europ. Nachlasszeugnis zu erstellen.
Leider bin ich dabei auch die erste bei uns im Gericht und keiner kennt sich so recht aus.
Das Zeugnis ist wegen Grundbesitz in Österreich erforderlich.
ForumStar gibt ja bereits einige Pflichtfelder vor und so habe ich nun das Zeugnis fast fertig.
Allerdings scheitere ich nun an der Frage, ob bei der Angabe der einzelnen Erben (drei, bestimmt durch notarielles Testament, die Kinder des Erblassers) die Angabe von zugewiesenen Vermögenswerten bzw. Anspruch auf folgende Teile des Nachlasses erforderlich ist.
Dies sind in der der Anlage IV die Nr. 8 und 9.
Ich tendiere dazu, als Anspruch auf den Nachlass die Miterbenstellung zu 1/3 einzutragen.
Evtl. müsste als Vermögenswert ja dann der konkrete Grundbesitz im Ausland eingetragen werden.
Kann mir jemand helfen?