Ein Verein lädt zur Mitgliederversammlung ein. Das Datum der Versammlung ist der 28. Februar </month>. Die Versammlung soll um 10 Uhr beginnen. Auf der Einladung steht folgender Satz ich zitiere Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung sind bis zum 21 Februar an den Vorstand zu stellen.
Ein Mitglied hat einen entsprechenden Antrag am 21 Februar per E-Mail abgeschickt und zwar nachmittags um 17 Uhr.
Dieser Antrag wurde nicht zur Abstimmung zugelassen mit folgender Begründung
In der Vereinssatzung steht folgender Satz ich zitiere ergänzende Anträge zu den Punkten der Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht und begründet werden.
Der Vorstand beharrte auf dem Standpunkt, dass der Antrag vor 10 Uhr vormittags hätte abgeschickt werden müssen um dieses Kriterium zu erfüllen
Wie seht ihr diese Sache? Hat der Vorstand Recht?