Verein, Mitgliederversammlung, Fristen

  • Ein Verein lädt zur Mitgliederversammlung ein. Das Datum der Versammlung ist der 28. Februar </month>. Die Versammlung soll um 10 Uhr beginnen. Auf der Einladung steht folgender Satz ich zitiere Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung sind bis zum 21 Februar an den Vorstand zu stellen.

    Ein Mitglied hat einen entsprechenden Antrag am 21 Februar per E-Mail abgeschickt und zwar nachmittags um 17 Uhr.


    Dieser Antrag wurde nicht zur Abstimmung zugelassen mit folgender Begründung


    In der Vereinssatzung steht folgender Satz ich zitiere ergänzende Anträge zu den Punkten der Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht und begründet werden.


    Der Vorstand beharrte auf dem Standpunkt, dass der Antrag vor 10 Uhr vormittags hätte abgeschickt werden müssen um dieses Kriterium zu erfüllen


    Wie seht ihr diese Sache? Hat der Vorstand Recht?

  • Streng genommen hat der Vorstand recht - aber wegen eines Fehlers des Vorstandes bei der Formulierung der Einladung, der ergänzende Anträge bis 21.02., 24:00 Uhr zulässt, kann der Verein sich gemäß § 242 BGB (Fallgruppe Rechtsmissbrauch) nicht auf den Fehler des Mitglieds berufen.
    So meine Meinung.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Danke, Andreas. Ich bin gespannt ob noch weitere Antworten kommen werden. Grundsätzlich sehe ich das genauso wie du, allerdings bin ich Laie auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. Ich schalte gerne den gesunden Menschenverstand ein, aber der hat nicht immer Recht wie wir ja alle wissen...

  • Die beiden Parteien sind heftig aneinandergeraten. Ich wurde gebeten zu vermitteln. Im übrigen passiert es öfter, dass ich mich informieren muss, ob rechtliche Bedenken in welcher Richtung auch immer bestehen. Da ich zu diesem speziellen Thema bisher im Netz nichts gefunden hatte, habe ich mich bei euch registriert. Wie gesagt, ich habe öfter Bedarf, aber wenn das nicht akzeptabel ist dann bitte ich um Löschung meines Accounts. Nichts für ungut - und alles Gute, KRABBEL

  • Ich schlage eine Verschiebung in den Registerbereich vor, da kam die Problematik mit der nachträglichen Ergänzung der Tagesordnung schon öfter vor.

    Meine vorsichtige Einschätzung: Wenn die Satzung eine Frist vorsieht, bis zu derer die Ergänzung erfolgen muss, dann kann der Vorstand diese nicht übergehen. Aber das schließt ja nicht aus, dass erst am Versammlungstag noch Themen aufkommen -über diese darf dann aber nur beraten werden, hierüber können keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden. Ein Beschluss setzt die form-und-fristgerechte Ankündigung voraus.

    Die Mitglieder kennen die Satzung (das setze ich bei Vereinen voraus) und können daher m.E. nicht auf dem falschen Satz in der Einladung beharren. Es reicht auch nicht aus, wenn sich nur die am Versammlungstag Erschienenen mit der Ergänzung einverstanden erklären.

  • Ich schließe mich der Ansicht von AndreasH an. Ist in der Satzung überhaupt die Frist zur Einreichung von Anträgen zur TO per spätester Uhrzeit definiert? Ich glaube, wohl eher nicht, was auch mehr als ungewöhnlich wäre. Können aber Anträge bis zum 21.02. eingereicht werden, dann ist auch um 17:00 Uhr noch der 21.02., so dass der Antrag rechtzeitig gestellt ist, weil es eben nur auf die Tagangabe ankommen kann. Alles weitere hätte explizit in der Satzung ausformuliert sein müssen.

    Die Frage ist auch, ob sich das Mitglied auf die Angaben in der Einladung verlassen darf - ich meine ja. Eine Pflicht, bei einer ausformulierten Einladung noch die Satzung durchzuackern, nur weil der VS evtl. nicht das meint, was er in der Einladung verlautbart hat, dürfte maßlos überspannt sein. Ein VS sollte auf jeden Fall seine Satzung kennen und danach handeln.

  • Das wohl auch noch...

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