Folgender Sachverhalt:
Der Minderjähige wurde als Erbe seines nichtverheirateten Vaters Eigentümer einer Teilfläche eines landwirtschaftlichen Betriebes; die übrigen Flächen stehen im Eigentum der Mutter des Verstorbenen (Großmutter des Minderjährigen).
Großmutter und Enkel verkaufen in einem Vertrag jeweils eine Teilfläche an den Nachbarn. Der Kaufgegenstand ist mit Stallgebäuden bebaut.
Im Kaufvertrag ist die Aufteilung des Erlöses zwischen Großmutter und Enkel festgelegt.
Im Genehmigungsantragsverfahren stellt sich heraus, dass die für den minderjährigen Enkel festgelegte Quote des Kaufpreises zu gering ist.
Frage:
Kann die Genehmigung des Familiengerichts mit der Maßgabe erfolgen, dass der Kaufpreis zu einer für den Minderjährigen günstigeren Quote aufgeteilt wird?
Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich danke Euch im Voraus.
MfG
ReNoFachangestellter