Ein Beteiligter hat mir eine Ausschlagungserklärung vorgelegt, die durch die Stadtverwaltung einer Ortschaft in RLP beglaubigt wurde.
Ist dies nach dortigem Landesrecht zulässig?
beglaubigung einer Ausschlagungserklärung durch die komunale Stadtverwaltung in RLP
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https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…er-Ausschlagung
ups sorry das war Baden Württemberg
hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…eindeverwaltung
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Danke
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