Hallo Forenanhänger!
Ich beschäftige mich derzeit mit folgendem Problem:
Es sind zahlreiche Festsetzungen zugunsten der Umgangspflegerin erfolgt. Die Zahlung erfolgte aus der Landeskasse.
Nunmehr stellt ein RA den Antrag die zuviel gezahlten Beträge zurückzufodern oder hilfsweise den Bezirksrevisor zur Überprüfung vorzulegen.
Der RA ist Vertreter der Pflegeeltern des minderjährigen Kindes.
M.E. ist der RA nicht rechtmittelberechtigt, da er nicht Beteiligter des Verfahrens (Festsetzung der Vergütung der Umgangspflegerin) ist. Es würde ein Zurückweisungsbeschluss nebst Belehrung geben.
Nun ist der Anwalt ja der Meinung, dass die Beträge zu hoch festgesetzt wurden. Es fand damals eine Prüfung statt. Die Beschlüsse wurden nie dem Anwalt übersandt lediglich der Umgangspflegerin. Irgendwann wurde, aus welchen Gründen auch immer, dem Anwalt Akteneinsicht gewährt.
1) Mir stellt sich die Frage ob ich nun die Akte zwecks Prüfung dem Bezirksrevisor übersende?
2)Und betreffend des Zurückweisungsbeschlusses, welche Rechtsmittelbelehrung?
Vielen Dank schonmal!