Fallanlegung durch die Serviceeinheit

  • Bei uns geht es zunächst danach, welcher Rechtspfleger die meisten Blätter aus dem Stapel bekommt. Bei gleich vielen Blättern entscheidet die alphabetische Reihenfolge.* Zum Zählen von Grundstücken oder Flächen haben wir uns zu solchen Anlässen noch nicht aufraffen können.

    * Natürlich hat so der Kollege für Argeldried öfter Pech als der für Widdersberg, aber die Fall kommt nicht so häufig vor, dass die Blattanzahl gleich wäre ...

    Wir machen es so ähnlich, nur das bei gleicher Anzahl, die kleinste Nummer entscheidend für die Zuständigkeit ist.
    Das führende Aktenzeichen bei der Fallanlegung ist zunächst die insgesamt kleinste Nummer, wird dann von uns Rechtspflegern dann ggfl. angepasst.

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Nun, die Nummer kommt für uns nicht in Frage, da wir eine Zuständigkeitsregelung nach Gemarkungen haben.

    Ich habe mit nicht näher damit beschäftigt, aber ich frage mich, warum man statt einer generellen* Endziffernverteilung nicht gleich eine Turnusverteilung einführt?

    * nicht gemeint: Endziffern zum Aufteilen nur großer Gemarkungen

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Warum sollte man sowas tun? Ich sehe vom Prinzip her keinen Unterschied zwischen der Verteilung nach Gemarkungen oder nach Endziffern.
    Hier hat sich die Verteilung nach Endziffern jedenfalls bewährt. Deswegen rede ich aber niemandem seine Verteilung nach Gemarkungen schlecht. Wenn es ordentlich geregelt ist, kann beides gut und gerecht funktionieren.

    Life is short... eat dessert first!

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