wir haben etliche Anträge (formlos) eines hiesigen Versorgungsunternehmens auf Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten bekommen.
Beigefügt ist eine Bestellungsvereinbarung mit dem jeweiligen Eigentümer (ebenfalls formlos) in der es so sinngemäß heißt, dass sich Eigentümer und Versorger einig sind, dass Eigentümer nachfolgende bpD bewilligt:
"BpD für die in Anlage aufgeführten Leitungen und Anlagen (dort bezeichnet mit Datum und Aktenzeichen der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nebst Datum der hiesigen Eintragung im Grundbuch - mehr nicht). "
Eine Überprüfung hat ergeben, dasss diese bpD tatsächlich bereits aufgrund Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung zwischen 2006 und 2012 eingetragen wurden.
Manche bpD sind nur auf die in der jetzt eingereichten Anlagen beschränkten Flurstücke, mache auch auf weiteren Flurstücken eingetragen.
Wir haben jetzt null Plan, was die wollen. Telefonisch hab ich bisher niemanden erreicht.
Ich will den Antrag zurückweisen, da 1. eine Doppelbuchung nicht möglich und 2. Bestimmheitsgrundsatz nicht beachtet, vom Formmangel mal ganz abgesehen.
Oder hat jemand eine bessere Idee? Vielleicht auch erst mit Zwischenverfügung arbeiten?