Wann ist eine Anmeldung verspätet?

  • Wobei wir dann wieder bei der Frage sind, ob die Forderung fristgerecht angemeldet wurde. Ich meine mittlerweile ja.

    Ich suche mir die Finger wund, finde aber keinen Hinweis, wann dieser Abs. 4 ins Gesetz gekommen ist und in welcher Drucksache dies abgehandelt wurde.

    Aus dem Bauch heraus würde ich jetzt auch dazu tendieren, dass die Forderung fristgerecht angemeldet worden ist, zumal der Wortlaut ja gerade "Anmeldung durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments" lautet. So auch MüKo, § 174, Rn. 21.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Gesetz vom 22. März 2005:Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22. März 2005, "]Bundesgesetzblatt Teil I 2005 Nummer 18 vom 29. März 2005 Seite 837-858

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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