Beabsichtigte Erbausschlagung, verschwundener Vater

  • Mutter schlägt Erbschaft nach ihrem Vater für sich aus.

    Nächstberufener ist ihr Kind. Das Kind wird von ihr und seinem Vater gemeinschaftlich vertreten.

    Der Vater hält sich nach Angabe der Mutter seit 2005 im Ausland auf, sie könne auch nicht gegen ihn (wegen des Kindesunterhalts) vollstrecken, weil eine Kontaktaufnahme nicht möglich sei.

    Die Gründe für die Erbausschlagung kenne ich noch nicht.

    In welche Richtung kann der Zug fahren? Feststellen des Ruhens der elterlichen Sorge des Vaters? Übertragung der elterlichen Sorge wegen dieser Einzelangelegenheit?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wobei immer wieder interessant der Vortrag der Mutter ist, was sie eigentlich alles (nicht) unternommen hat, den Kontakt tatsächlich herzustellen. Der Satz "Er ist nicht zu erreichen." genügt wohl eher nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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