Hallo zusammen,
hier mal wieder zum Wochenende ein "Fällchen":
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine Grundschuld in einem nicht zur WEG gehörenden Grundbuch eingetragen.
Die gesicherte Forderung ist wohl bezahlt (durch wen verrät mir der Gute jedoch nicht ), die Formulierung der Quittung lautet: "Es wird bestätigt, dass die durch die Grundschuld gesicherte Forderung durch Zahlung des Darlehensbetrages erfüllt worden ist."
Für mich eindeutig die Zahlung auf die Forderung, nicht auf die Grundschuld. Der Verwalter bewilligt auch gleich noch die Löschung der Grundschuld.
Nun habe ich die Ermächtigung dafür angefordert, jedoch sagt der Notar: Die Zahlung auf die Grundschuld sei doch eindeutig ersichtlich.
Nun die Frage - unabhängig davon, dass ich die Formulierung anders auslege -:
Kann der Verwalter die Zahlung auf die Grundschuld überhaupt quittieren?
Zur Löschungsfähigen Quittung bei (Zwangs-)Hypotheken findet man viel, aber dazu irgendwie nichts.
Wie immer eilt die Angelegenheit, für bald viele Antworte wäre ich also dankbar.