Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung zu einer Verpflichtungserklärung eines Bauaufsichtsamts (Bestellung einer Baulast) vorliegen und habe Probleme mit der Genehmigungsfähigkeit.
Genehmigungstatbestand ist § 1821 Nr. 1 BGB.
Eigentümer ist eine Baufirma; Vormerkungsberechtigter ist eine GbR, bestehend aus Mutter und minderjährigem Kind.
Habe schon herausgefunden, dass eine Baulast vormerkungswidrig ist, so dass die Vormerkungsberechtigten der Einräumung der Baulast - neben dem Eigentümer - tatsächlich zustimmen müssten, oder? Bedenken?
Die Belastung des Grundstücks mit einer Baulast geht über die Belastung mit einer Grunddienstbarkeit hinaus, da auf Baulasten unter anderem nur verzichtet werden kann, wenn kein öffentliches Interesse mehr besteht.
Ich würde also den Minderjährigen mit meiner Genehmigung unter Umständen lebenslang binden - ohne Gegenleistung .
Ist so etwas genehmigungsfähig?
Lieben Dank für eure Einschätzung.