Wertansatz verschenktes Grundstück

  • Ich habe mit der Sufu nichts gefunden zu folgendem Sachverhalt:

    EL geht am 1.4.16 zum Notar und verschenkt sein Grundstück an einen der beiden gesetzlichen Miterben (Wert Beurkundung 80.000,-).
    EL stirbt am 4.4. 16 und hinterlässt nur noch unwesentliches Barvermögen. Es ist ja kein Geld geflossen.

    ES wird in 06/16 beantragt und erteilt. Notar stellt ebenfalls in 06/16 den Antrag auf Vollzug der Schenkung beim GBA.

    Nun gehört ja zum EW Einigung und Eintragung- letzteres wird soweit mir das bekannt ist abgestellt auf den Tag der Antragstellung beim GBA. Sprich am Tag des Todes befand sich rechtlich gesehen das Grundstück noch im Besitz des EL, würde also wertmäßig bei den Gebühren zu berücksichtigen sein.

    Dem gegenüber stehe der Erfüllungsanspruch aus der Auflassung der dem selben Wert entspricht, so die Argumentation des Notars, warum er bei der Beantragung des ES den Wert des Grundstücks außen vor gelassen hat.

    Wie ist es nun richtig?

  • Dem noch vorhandenen Wert der Immobilie ist der Wert der Forderung des Beschenkten entgegenzurechnen. Daher 0,00 €.

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