Für den Schuldner ist in Abt. III eine Eigentümerbriefgrundschuld eingetragen, welche durch Zuschlag erloschen ist. Im Verteilungstermin meldet sich der Zessionar (vertr. d. RA), legt die (formlose) Abtretungserklärung sowie den Grundschuldbrief vor und meldet das entsprechende Recht nebst Zinsen wie grundbuchlich ersichtlich an. Der vertretende Rechtsanwalt hat Geldempfangsvollmacht. Eine Auszahlung ist noch nicht erfolgt.
Im Teilungsplan wird der Zessionar als Berechtigter aufgenommen und erhält eine Zuteilung aus dem Versteigerungserlös. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts (B.V.).
Im Nachgang legt ein nachrangiger Gläubiger, der im Teilungsplan in voller Höhe ausgefallen ist, sofortige Beschwerde ein und begründet diese damit, dass seine Nachforschungen ergeben haben, dass der Zessionar tatsächlich nicht existiert und nur eine fingierte Abtretung vorliegt.
"Wie würden Sie entscheiden?"