Hallo Leute,
ich stelle gerade folgende Überlegung an, die sicherlich im Interesse der Landeskasse ist und kann hierzu im Forum leider nichts finden.
Amtsgericht A entzieht den Kindeseltern die Personensorge und bestellt Person X zum Pfleger, die die Pflegschaft beruflich ausübt.
Nun gibt das Amtsgericht A das Verfahren an das Amtsgericht B, welches 70 Kilometer (einfache Strecke) vom Amtsgericht B liegt, ab, da der Minderjährige nach B gezogen ist.
Aus diesem Grund komme ich nun zu der Überlegung, dass ich einen Pfleger am Ort B bestellen sollte, da dieses kostengünstiger für die Landeskasse wäre.
Die Pflegerin verneint eine solche Überlegung natürlich, da ihrer Meinung nach ein großes Vertrauensverhältnis zwischen ihr und dem Minderjährigen besteht und sie die Pflegschaft aus diesem Grund ausüben muss.
Leider konnte ich hierzu keine Entscheidung finden, aber vielleicht wisst ihr weiter?
Grüße
Vanessa