Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Schlauch, auf dem ich stehe, schwillt an ...
Das Insolvenzverfahren einer GmbH wurde 2013 aufgehoben.
Der Insolvenzverwalter hatte zu Beginn des Verfahrens im Jahre 2005 ein Erbbaurecht veräußert.
Die grundbuchrechtliche Umschreibung konnte allerdings aus verschiedenen Gründen, die nicht
ursächlich beim Verwalter lagen, über Jahre nicht vollzogen werden.
Nun meldet sich der Notar und wünscht sich die Anordnung einer Nachtragsverteilung gem. § 203 Abs. 1 InsO, die der Verwalter nach entsprechender Anhörung beantragt.
Grund: Die Übertragung des Erbbaurechtes sei nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
Der Verwalter möchte dafür eine "pauschale" Vergütung i. H. v. 250 € zzgl. Mehrwertsteuer und regt an, die Anordnung der NTV von einem Kostenvorschuss i. H. v. 500 € abhängig zu machen.
Wer kann mir helfen?
LG