Hallo zusammen,
es lag mir ein Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 765a ZPO vor. Diesen habe ich durch Beschluss zurückgewiesen und dem Schuldner die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Gläubiger-Vertreter beantragt nun die Festsetzung des Streitwertes in Höhe von mindestens drei Nettomonatsmieten. Nun meine Frage, aus welcher Vorschrift ergibt sich der Streitwert für einen Räumungsschutzantrag (§ 25 RVG?) und welchen Streitwert haltet Ihr für angemessen?
Vielen Dank!