Es erging KFB und nun fällt dem Beklagtenvertreter auf, dass er die Fahrtkosten vergessen hat und beantragt die Nachfestsetzung, aber ohne Verzinsung.
Muss er die Verzinsung für die Nachfestsetzung nochmal beantragen?
Es erging KFB und nun fällt dem Beklagtenvertreter auf, dass er die Fahrtkosten vergessen hat und beantragt die Nachfestsetzung, aber ohne Verzinsung.
Muss er die Verzinsung für die Nachfestsetzung nochmal beantragen?
Grundsätzlich ja. Es kommt auf die genaue Formulierung seines Antrags an: Wenn er die Fahrtkosten "isoliert" beantragt und keine Zinsen erwähnt hat, sind diese auch nicht zu berücksichtigen. Wenn er hingegen ausdrücklich auf den bereits gestellten, die Verzinsung umfassenden Antrag Bezug nimmt, ist die Verzinsung auch insoweit auszusprechen (allerdings erst ab Eingang des Nachfestsetzungsantrags).
Voraussetzung ist natürlich, dass die Fahrtkosten überhaupt erstattungsfähig sind...:)
Ist ja wie ein neuer KFA, und wenn er keine Zinsen haben mag, dann bekommt er keine
Der Beklagtenvertreter beantragt im Wege der Nachfestsetzung die Fahrtkosten in Höhe von xxx zu berücksichtigen und zulasten der Klagepartei festzusetzen.
Keine Erwähnung von Zinsen.
Also Festsetzung der Fahrtkosten ohne Zinsen.
Danke
Vielleicht folgt ja zur Abrundung noch nachträgliche der zulässige Verzinsungsantrag.
Also das wäre´s noch.
Das Abwesenheitsgeld fehlt auch noch.
Wir haben ja sonst nichts zu tun!!!!
Also das wäre´s noch.
Das Abwesenheitsgeld fehlt auch noch.Wir haben ja sonst nichts zu tun!!!!
Immer schön eins nach dem anderen!
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