Hallöle,
hatte jemand schonmal den Fall, dass die Berichtigung des Eigentümers nach § 6 Bundesfernstraßengesetz beantragt worden ist?
Grundstück ist für die BRD eingetragen und soll nun auf die Stadt X berichtigt werden, diese beantragt mit Unterschrift und Siegel und erklärt, dass diese Straße nun zur Gemeindestraße in die Baulast abgestuft worden ist.
Genügt dies?
Und wie würdet ihr das formulieren?
Danke schonmal