KV-Nr GNotKG/§1836e BGB

  • Hallo Mitstreiter im KV-Nummern-Dschungel ;)

    Ich versuche gerade, über das JUDICA-Kostenmodul die korrekte KV-Nummer des GNotKG zu finden, um den Übergangsanspruch nach § 1836e BGB von den Erben des Betroffenen einzuziehen. KV-Nr 31015 passt eigentlich nicht, da sich dies ausdrücklich auf § 1836c BGB bezieht. Sonst habe ich aber gar nichts im GNotKG gefunden, was in diese Richtung gehen würde.
    Wer kann mir da weiterhelfen?
    Vielen Dank

  • Hallo Mitstreiter im KV-Nummern-Dschungel ;)

    Ich versuche gerade, über das JUDICA-Kostenmodul die korrekte KV-Nummer des GNotKG zu finden, um den Übergangsanspruch nach § 1836e BGB von den Erben des Betroffenen einzuziehen. KV-Nr 31015 passt eigentlich nicht, da sich dies ausdrücklich auf § 1836c BGB bezieht. Sonst habe ich aber gar nichts im GNotKG gefunden, was in diese Richtung gehen würde.
    Wer kann mir da weiterhelfen?
    Vielen Dank


    Die Einziehung erfolgt nicht nach dem GNotKG!

  • M.E. ist auch die Einziehung mittels Kostenrechnung als solche nicht wirklich "sauber"... zumindest in NRW handelt es sich um zwei ganz verschiedene "Töpfe", unter die der Regress zu verbuchen ist. Daher wird die Zahlung vom Gericht angefordert (aber frag mich bitte nicht, wo das verbucht werden muss etc - seit EPOS blick ich da gar nicht mehr durch...).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Sonst wurde aber mit JOKER eingefordert. Es gab sogar einen Extra Baustein (bei den Gebühren).

    Ergänzung:
    Mir wurde mal von der Behördenleitung mitgeteilt, dass Annahmeanordnungen über HKR bzw. jetzt EPOS nur erfolgen, wenn fälschlicherweise zuviel an einen Betreuer gezahlt wurde und das jetzt zurückgezahlt werden muss. War die ursprüngliche Auszahlung ok und es wird zurückgefordert, dann soll eine Kostenrechnung erstellt werden.

  • Bei uns - NRW - wird nach Rechtskraft des Regressbeschlusses der entsprechende Betrag zum Soll gestellt. In der TSJ-Vorlage ist diese Verfahrensweise auch vorgesehen - meiner Ansicht nach auch zu Recht.
    Für das Kostenmodul habe ich mir einen entsprechenden Baustein erstellt - in Anlehnung an Joker.
    Eine Rückforderung über EPOS halte ich nicht für richtig. Ich fordere ja nicht vom Empfänger der ursprünglichen Leistung (Betreuer) zurück, sondern von dem Betroffenen. Ich habe nicht viel Ahnung von EPOS, aber ich denke, das könnte Probleme geben.

  • Die Verfahrensweise ist offiziell so vorgegeben, also sind alle begeistert, dass wir es so handhaben. :)
    Scherz beiseite:
    Es gab schon relativ früh die Anweisung, so zu verfahren wie wir es tun. Ich hätte auch keine Vorstellung, wie es anders laufen sollte. Ich habe einen Beschluss, der Zahlungen an die Staatskasse anordnet. Wer sonst sollte diese Gelder einziehen, wenn nicht die Justizkasse?

  • Die Verfahrensweise ist offiziell so vorgegeben, also sind alle begeistert, dass wir es so handhaben. :)
    Scherz beiseite:
    Es gab schon relativ früh die Anweisung, so zu verfahren wie wir es tun. Ich hätte auch keine Vorstellung, wie es anders laufen sollte. Ich habe einen Beschluss, der Zahlungen an die Staatskasse anordnet. Wer sonst sollte diese Gelder einziehen, wenn nicht die Justizkasse?

    Da hab ich das Rundschreiben aber mal ganz anders verstanden ;) Wobei ich auch gestehen muss, dass ich damit nicht mehr viel zu tun habe. Ich mach meinen Beschluss - und nach Rechtskraft veranlasst die Geschäftsstelle das Übrige. Ich weiß, dass sie die Kosten nicht zum Soll stellt - aber frag mich nicht, wie genau das veranlasst wird.
    Hier wurde nur mal gefragt, ob wir eine Zahlungsmitteilung unbedingt sehen wollen oder ob wir der Justizkasse vertrauen, dass sie das schon alles eintreibt.

    Rein formell gesehen ist die Handhabung mit der KR in meinen Augen zumindest unsauber.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Freue mich schon auf die Fortsetzung dieses Threads, wenn die ersten Schuldner Kostenerinnerung einlegen nach abgelaufener Beschwerdefrist. :cool:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ich danke jedenfalls für die Rückmeldungen.
    Da wir auch gehalten sind, alles, was einzuziehen ist, über die Justizkasse einzuziehen, werden ich jetzt wohl auch mit JUDICA "basteln".

  • Beitreibung erfolgt nach JBeitrO (§ 1 Abs. 1 Nr. 4b JBeitrO). Wir erlassen den Rückforderungsbeschluss, den die Kasse zusammen mit einem vom Gericht noch auszufüllenden Formular zur weiteren Veranlassung erhält. Ich bekomme auch immer Zahlungsanzeigen.

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