Hallo,
ich befinde mich gerade in meiner Praxisphase und bin in der Familienabteilung.
Mein Ausbilder hat mich jetzt damit beauftragt herauszufinden, wann ein Zwangsmittel verjährt.
Er hat Zwangsgeld verhängt, welches nicht beitreibbar ist. Dann Zwangshaft. Dieser Mensch ist aber einfach nicht auffindbar. Er wohnt nicht mehr im Ag-Bezirk und irgendwie ist alles zwecklos.
Er hat schon alles versucht. Die zuständige Richterin meinte zu ihm er soll es weiter versuchen bis es verjährt. Er selbst hat aber keine Ahnung wann sowas verjährt.
Bei Juris oder sonst im Internet habe ich auch nichts gefunden, was mir weiter hilft.
Vielleicht hat hier ja jemand Ahnung und kann mir helfen.
Liebe Grüße