Betreuervergütung aus Vermögen trotz Schulden

  • Guten Morgen liebe Mitstreiter :)

    sorry ich steh mega auf dem Schlauch: Eine Betreuerin beantragt ihre Vergütung aus dem Vermögen d. Betroffenen entnehmen zu dürfen, nachdem auf dem Konto des Betroffenen nun ca. 4.700,00 € vorhanden sind, dem aber ca. 38.000,00 € Schulden gegenüberstehen. Die Schulden sind doch vom Vermögen abzuziehen, oder hab ich da was verpasst?

    Ich bin völlig verwirrt:gruebel:
    Danke euch schonmal für eure Hilfe

  • Wenn die Schulden nur als Paket stehen, aber aus dem Vermögen nicht bedient werden (bzw. trotz Bedienung noch das von Dir genannte Vermögen vorhanden ist) - warum soll die Staatskasse zahlen?

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Die Schulden ziehst Du ab, wenn Du prüfst, ob Gerichtskosten zu erheben sind. Für die Vergütung hingegen kommt es nur darauf an, ob ausreichende Mittel zu deren Begleichung (über 2.600,00 EUR) zur Verfügung stehen. Wer sein Geld also nicht für die Schuldentilgung eingesetzt hat, muß dann eben den Betreuer bezahlen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Mmmhhh klingt logisch.
    Die Schuldenhöhe ist auch seit 3 Jahren die gleiche. -Heißt es aber dann, wenn eine Schuldentilgung aus dem Vermögen stattfindet werden die Schulden in Ansatz gebracht?

  • Die Schulden ziehst Du ab, wenn Du prüfst, ob Gerichtskosten zu erheben sind. Für die Vergütung hingegen kommt es nur darauf an, ob ausreichende Mittel zu deren Begleichung (über 2.600,00 EUR) zur Verfügung stehen. Wer sein Geld also nicht für die Schuldentilgung eingesetzt hat, muß dann eben den Betreuer bezahlen.


    ah da haben sich unsere beiträge überschnitten :) super vielen vielen dank

  • Mmmhhh klingt logisch.
    Die Schuldenhöhe ist auch seit 3 Jahren die gleiche. -Heißt es aber dann, wenn eine Schuldentilgung aus dem Vermögen stattfindet werden die Schulden in Ansatz gebracht?


    Nein, selbst wenn Tilgungen (Raten) auf die Verbindlichkeiten erfolgen, kommt es für die Betreuervergütung ausschließlich auf das Aktivvermögen an.

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