Hallo liebe Leut,
ich steh auf dem Schlauch!
Folgende Konstellation:
Grundbesitz; 3 Miteigentümer in Erbengemeinschaft
2 der beiden Miteigentümer haben sich gern und gemeinsam einen RA beauftragt, ein Teilungsversteigerungsverfahren einzuleiten.
Der RA stellt für beide einen Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung
Ich bin gewillt dem Antrag zu entsprechen:)
Jetzt sind ja die beiden Antragsteller jeweils einander auch Antragsgegner (oder?)
Letztlich ordne ich die Versteigerung für jeden der beiden für sich genommen an.
Fällt die KV GKG 2210 jetzt einmal, oder zweimal an?