Genehmigung Anschlussfinanzierung mit Grundschuldabtretung

  • Bitte nicht zerfleischen so kurz vor dem WE :D, ja ich habe auch scheon (ein wenig) du SUFU bedient, aber anscheinend gehen die Meinungen auseinander:

    wie der Titel eigentlich schon alles aussagt beantragt die Betreuerin (Ehefrau) die gemeinsam mit Ihrem Mann (Betroffener) vor 10 Jahren eine ETW gekauft hat, eine Genehmigung zur Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank (da bei der ursprünglichen Darlehensgeberin die Zinsbindung endet) .
    Desweiteren beantragt sie die Abtretung der bestehenden Grundschuld in voller Höhe.

    Da dies meine erste Genehmigung in " diesem Bereich " ist, benötige ich eure Hilfe. Muss ich mir den neuen Darlehensvertrag oder anderes vorlegen lassen? (Neuer Zins, Ratenhöhe und aufzunehmendes Kapital hat sie mir mitgeteilt)

    Muss ich zwecks der Grundschuldabtretung innerhalb der Genehmigung was beachten (GB?):gruebel:

    danke euch sehr

  • Muss ich mir den neuen Darlehensvertrag oder anderes vorlegen lassen? (Neuer Zins, Ratenhöhe und aufzunehmendes Kapital hat sie mir mitgeteilt)

    Würde ich mal machen. Schließlich musst du alle Bedingungen kennen und ja auch eine ziemlich genaue Bezeichnung in der Genehmigung finden. Da bietet sich der Verweis auf den Vertrag vom... an.
    Dann das Übliche: Anhörung und/oder Verfahrenspfleger.

  • Das Nichterfordernis einer Genehmigung beruht bei der Grundschuld nicht auf § 1821 Abs. 2 BGB, sondern darauf, dass die Grundschuld nicht dem Betreuer, sondern der Bank zusteht, und dass daher überhaupt keine Verfügung über ein - gleich welches - Recht des Betreuten vorliegt.

    Darlehensaufnahme: § 1822 Nr. 8 BGB.

    Also Darlehensvertrag nebst Sicherungsabrede (Zweckerklärung) vorlegen lassen.

    Bei bloßer Umschuldung sollte die Genehmigung im Ergebnis kein Problem sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!