Hallo zusammen im Grundbuch sind zwei Miteigentümer zu je 1/2 eingetragen. in Abt. II ist folgendes eingetragen:
Belastung jedes Anteils zugunsten der jeweiligen Miteigentümer:
a) Verwaltungs- und Benutzungsregelung nach § 1010 BGB,
b) Ausschluß der Aufhebung der Gemeinschaft nach § 1010 BGB. Gemäß Bewilligung...
Jetzt sollen beide Anteile nach § 3 Abs. 4, 5 zu den herrschenden Grundstücken gebucht werden. Dabei wird der eine 1/2-Anteil auch noch in zwei 17/100 Anteile und einen 16/100-Anteil unterteilt (§ 3 Abs. 6 GBO) und sodann insgesamt 3 herrschenden Grundstücken zugebucht. Mit welchem Wortlaut übernehme ich die o.g. Belastung in die neuen Blätter? Laut HRP, RN. 1462, gilt die Vereinbarung nicht für die entstehende Untergemeinschaft (17/100-Anteile und 16/100-Anteile) untereinander. Wenn ich dann copy and paste machen würde, könnte der Wortlaut wie oben doch ggf. verwirren oder? Muss ich hinsichtlich der Berechtigten (andere Miteigentümer) auch auf das jeweilige andere Blatt in irgendeiner Form verweisen? Die berechtigten Miteigentümer sind ja nicht mehr mit einem bloßen Blick in Abt. I ersichtlich, da deren Anteile jetzt auf dem anderen Blatt gebucht werden...
Vielen Dank für eure Ideen!