Hallo,
meine Erblasserin hat ihren Hof gemäß Höfeordnung zu Lebzeiten auf ihren Sohn M übertragen. Eine Tochter X hat für sich und ihre Abkömmlinge nach §§ 12, 13 HöfeO auf weitere Abfindungsansprüche verzichtet und sich vom Hof ausreichend für abgefunden erklärt. Zum Zeitpunkt des Erbfalls ist nun kein Hof gemäß Höfeordnung mehr vorhanden. Erbt die Tochter X nun nach gesetzlicher Erbfolge oder liegt für den gesamten Nachlass ein Erbverzicht vor?