Hallo,
wir möchten einen Abwesenheitspfleger bestellen lassen und ich bin mir unsicher, welches Gericht örtlich zuständig ist.
Wir sind beauftragt, weil er noch Miteigentümer an einem Grundstück ist. Er wurde nie für Tod erklärt. Potentielle Erben konnten wir nicht ermitteln. Es geht um die Übertragung des Miteigentumsanteils am Grundstück auf unsere Mandantin und Ablösung der Zwangssicherungshypotheken, die noch auf dem Anteil des Verschollenen liegen. Das Grundstück liegt in B.
Welches Betreuungsgericht ist jetzt örtlich zuständig? Ort des letzten Wohnsitzes oder Ort der "Fürsorge"?
Danke vorab
Liane