Hallo zusammen!
ich sitze hier bei der Staatsanwaltschaft und muss momentan über einen Kostenfestsetzungsantrag in einem OWi-Verfahren entscheiden.
Die für mich zunächst schwierigste Frage haben ich bereits geklärt
Der Rechtspfleger der StA ist für diese Entscheidung nach 108 a Abs. 3 OWiG und 21 Nr. 1 RPlfG zuständig.
(Grundfall:Übersendung Bußgeldbescheid, Sache wurde vor Übersendung an das AG eingestellt gem. § 47 Abs. 1s2 OWiG)
Nunmehr habe ich diesen Antrag des Rechtsanwalts vor mir.
Würde also wahrscheinlich diesen Antrag nehmen und dem zuständigen Bezirksrevisior zur Stellungnahme übersenden und sodann diese Stellungnahme dem RA.
Kann ich dann einfach einen Kostenfestsetzungsbeschluss fertigen? Wer zahlt aus? Wie sieht ein solcher Beschluss hier aus? Hat jemand einen Vordruck zur Erstellung eines solchen Beschlusses?
Kann ich das überhaupt so machen?
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