Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem im Grundbuch und bitte um Eure Mithilfe.
Ich habe hier einen Antrag auf Eintragung einer Grunddiensbarkeit (Ver- und Entsorgungsleitungsrecht), bei dem der Ausübungsbereich beschränkt ist auf die in der beigefügten Karte eingetragenen Markierungen (3 m Streifen):
- rote Linie: Versorungsleitungen
- blaue Linie: Entsorgungsleitungen
In der Karte sind die beiden Linien entsprechend beim dienenden Grundstück eingezeichnet. Wie die Leitungen außerhalb des dienenden Grundstücks weitergehen, ist nicht eingezeichnet.
Dienendes und herrschenden Grundstück sind benachbart.
Die rote Linie ist kein Problem: sie führt an die Grundstücksgrenze zu meinem herrschenden Grundstück.
Die blaue Linie jedoch führt nicht zum herrschenden, sondern zu einem Nachbargrundstück (mit anderem Eigentümer). Ich kann aus der Karte somit nicht erkennen, dass das Leitungsrecht einen Vorteil für mein herrschendes Grundstück bietet.
Ich habe deshalb bereits mit dem Notar telefoniert. Er sieht jedoch kein Problem. Er weiß zwar nicht, wie die Leitung in diesem Nachbargrundstück weiterverläuft, da die Karte von den Beteiligten so vorgelegt wurde. Allerdings besteht ja die theoretische Möglichkeit, dass das herrschende Grundstück auch an diesem Nachbargrundstück ein entsprechendes Recht (ggf. nur schuldrechtlich) hat und die Leitung eben über dieses Nachbargrundstück in mein herrschendes Grundstück führt.
Reicht dieser theoretische Vorteil für die Eintragung der Grunddienstbarkeit?