Im Grundbuch habe ich eine Rückübertragungsvormerkung für eine im Register gelöschte KG eingetragen.
Die Vormerkung ist nicht bedingt oder befristet.
Der Anspruch ist an alle möglichen Bedingungen geknüpft.
Für die Löschung wurden Löschungsbewilligungen der verbliebenen Gesellschafter in der Form des § 29 GBO erfordert.
Jetzt soll ich die Vormerkung im Grundbuch gem. § 84 GBO löschen.
Meines Erachtens geht die Löschung so einfach nicht.
Liege ich da richtig ?