Freigabe Erstattungsbetrag Versicherung

  • Die Schuldnerin beantragt zu beschließen, dass die von Ihrer Versicherung auf ihr Konto eingegangene Gutschrift an sie ausgezahlt werden kann, bzw. dass der Freibetrag entsprechend einmalig erhöht wird. Kontopfändung liegt vor, sie hat auch ein P-Konto. Die Gläubigerin hat der Freigabe bereits zugestimmt.

    In dem Antrag, den die RAST hier aufgenommen hat, finden sich allerdings keine Angaben dazu wie hoch ihr derzeitiger Freibetrag ist noch dazu, wie viel Einkommen sie monatlich hat. In dem Beschluss muss ich doch einen konkreten Pfändungsfreibetrag angeben oder? Erhöhe ich denn dafür den derzeitigen Pfändungsfreibetrag einmalig um den Erstattungsbetrag der Versicherung oder errechne ich den Festsetzungsbetrag aus ihrem Einkommen + Erstattungsbetrag (es könnte ja sein, dass sie den Freibetrag mit ihrem Einkommen gar nicht ganz ausschöpft)?

  • Kann der Gläubiger die Freigabe nicht direkt gegenüber der Bank als Drittschuldner erklären?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!