Ich bin Ergänzungspfleger mit dem Wirkungskreis Aufenthalt, Gesundheit, Beantragung öffentlicher Hilfen. Die restsorgeberechtigte Mutter steht unter Betreuung. Der Wirkungskreis der Betreuerin umfasst u.a. "Vertretung in Angelegenheiten betreffend das Kind der Betroffenen".
Nachdem ich mich im Betreuungsrecht nicht so gut auskenne:
Kann mir jemand sagen, was die Betreuerin mit dem Wirkungskreis genau machen soll/darf?
Vertretung der Mutter in familiengerichtlichen Verfahren? Beim Umgang? Bei Schulangelegenheiten?
Wäre z.B. Letzteres nicht auf den Ergänzungspfleger zu übertragen, wenn die Mutter nicht in der Lage ist, dies auszuüben?
Danke für Eure Hilfe im Voraus!