Mahlzeit!
Ich brauch mal bitte eure Zustimmung:
Fall1
Erblasser verstirbt im November 1958 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Er hinterlässt Ehefrau und 2 Kinder.
BGB alte Fassung ist anzuwenden.
Zugewinnausgleich gibt's in DDR nicht.
Erbfolge
Ehefrau: 1/4
K1: 3/8
K2: 3/8
Richtig so?
Fall2
Erblasser verstirbt im März 1968 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Er hinterlässt 2 Kinder, Ehegatte ist bereits vorverstorben.
EGFGB ist anzuwenden.
Erbfolge
K1: 1/2
K2: 1/2
Richtig so?
Und noch eine letzte Frage:
Kann ich den Feststellungsbeschluss zu Fall1 und Fall2 wie üblich, also "In hiesiger Nachlasssache werden die aufgrund des Antrages zur Erteilung des Erbscheins erforderlichen Tatsachen gem. § 352 FamFG für festgestellt erachtet. ...." so erlassen?
Danke fürs Antworten
Döner