Liebe Mitstreiter,
im Grundbuch wurde im Februar 2007 eine GS mit Zinsen eingetragen.
Diese GS wurde abgetreten und diese Abtretung im Dezember 2016 eingetragen. Dem neuen Gläubiger ist jetzt aufgefallen, dass die Unterwerfung gem. § 800 ZPO im Februar 2007 nicht eingetragen wurde.
Kann ich diese fehlende Eintragung jetzt, nachdem dien Abtretung bereits eingetragen ist, einfach nachholen (Antrag noch nicht vollständig erl.)? Die Unterwerfung wurde seinerzeit durch die damaligen Eigentümer (Verkäufer) als Sicherungsgeber und die jetzigen Eigentümer (Käufer) als Darlehnsnehmer erklärt.
Vielen Dank für die Mithilfe