Kostenrechnungen rückständig - nun neuer Antrag

  • Hallo,

    ich habe bereits die Suche verwendet, aber keinen genau auf meinen Fall passenden Beitrag gefunden.
    Also hier mein Problem:

    A und B haben als GbR ein Grundstück erworben. Dann folgten diese Eintragungen:

    • Auflassungsvormerkung im August 2015.
      Die Kostenrechnungen gingen zu je 1/2 an beide Gesellschafter.
      Für A wurde im April 2016 die Kostenrechnung niedergeschlagen und die Kosten B als Zweitschuldner auferlegt.
    • Grundschuld im Mai 2016.
      Die Kostenrechnung ging nun an die GbR und nicht mehr an die Gesellschafter persönlich.
    • Eigentumsumschreibung im Dezember 2016.
      Die Kostenrechnung ging wieder an die GbR.

    Mittlerweile gibt es in der Zwangsvollstreckungsabteilung gehäuft Verfahren gegen A, B, die GbR und eine weitere GmbH von A und B.

    Nun habe ich einen neuen Antrag vorliegen. Es sollen 2 Eigentümergrundschulden zu je 25.000 Euro eingetragen werden. Diese Eintragung werde ich von einer Vorschusszahlung abhängig machen.
    Ich habe nun auch festgestellt, dass nicht eine einzige der o.g. Rechnungen bisher auch nur ansatzweise beglichen ist.

    Kann ich die Eintragung auch davon abhängig machen, dass nicht nur der Vorschuss, sondern auch sämtliche Rückstände zu zahlen sind?
    Wenn ja, gilt das dann nur die Rückstände, die der GbR in Rechnung gestellt worden sind oder auch für den Rückstand, der den Gesellschaftern persönlich in Rechnung gestellt wurde?


  • Kann ich die Eintragung auch davon abhängig machen, dass nicht nur der Vorschuss, sondern auch sämtliche Rückstände zu zahlen sind?

    Ich denke, das geht nicht.

    Ich erwähne in solchen Fällen die Rückstände, mache aber nicht davon abhängig. Manchmal werden sie dann gezahlt :)


  • Kann ich die Eintragung auch davon abhängig machen, dass nicht nur der Vorschuss, sondern auch sämtliche Rückstände zu zahlen sind?

    Ich denke, das geht nicht.

    Ich erwähne in solchen Fällen die Rückstände, mache aber nicht davon abhängig. Manchmal werden sie dann gezahlt :)


    Ich hab das befürchtet. Das wird diesem Schuldner aber egal sein, wenn ich das erwähne. Er ist mehrfach wegen Betruges vorbestraft. Er wird nur zahlen, was nötig ist, um seine (mir sowieso recht verdächtigen) Eigentümergrundschulden ins Grundbuch zu bekommen. Ich ärgere mich so über diese Dreistigkeit und hoffe, dass vielleicht noch irgendjemand ein Schlupfloch für mich hat ;)

  • Er wird nur zahlen, was nötig ist, um seine (mir sowieso recht verdächtigen) Eigentümergrundschulden ins Grundbuch zu bekommen. Ich ärgere mich so über diese Dreistigkeit und hoffe, dass vielleicht noch irgendjemand ein Schlupfloch für mich hat ;)

    Bei einem amtsbekannt säumigen Zahler mache ich die Eintragungen immer von der Zahlung der Kosten (auch der noch offenen rückständigen) abhängig. In diesem Fall würde ich es ebenso machen. Alle Kosten, die von der GbR zu zahlen sind - egal, an wen die KR adressiert war - kämen bei mir auf die Vorschussrechnung :D
    Wenn die Grundschulden eilig sind, wird er zahlen. Ich würde es drauf ankommmen lassen ....
    Hier im wilden Westen herrschen halt raue Sitten :teufel:

  • ..hoffe, dass vielleicht noch irgendjemand ein Schlupfloch für mich hat ;)

    Ich kann dich verstehen - nur ich fürchte, das Schlupfloch wird es nicht geben, da dürften §§ 11 - 13 GNotKG dagegen stehen. Ich verstehe das so, dass eine Handlung nur soweit es "diese Angelegenheit" betrifft, von der Zahlung abhängig gemacht werden kann, aber nicht andere, bereits vorgenommene Handlungen, für die die Gebühren bereits fällig geworden und zum Soll gestellt sind.

    Wenn die Summe reicht, wird vermutlich eher bald ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek von deiner Kasse hereinsegeln.

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

  • Alle Kosten, die von der GbR zu zahlen sind - egal, an wen die KR adressiert war - kämen bei mir auf die Vorschussrechnung

    Auf eine solche Rechnung kann man dann aber im Falle der Nichtzahlung keine Antragszurückweisung stützen.


    Btw: Die Zwischenverfügung muss den Grund der Vorschussanforderung erkennen lassen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2014 – 3 W 390/14 –, juris; OLG München, Beschluss vom 30. September 2015 – 34 Wx 293/15 –, juris = JurBüro 2016, 37)


  • Auf eine solche Rechnung kann man dann aber im Falle der Nichtzahlung keine Antragszurückweisung stützen.

    natürlich nicht!
    Meiner Erfahrung nach wird aber in den meisten Fällen gezahlt.
    (Ich lasse mich vom Kostenschuldner nicht gerne an der Nase herumführen, daher nehme ich den neuen Eintragungsantrag zunächst mal als Druckmittel.)

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Nachdem ich nochmal Rücksprache mit unserem Bezirksrevisor gehalten habe, habe ich der GbR nur den Vorschuss für die aktuelle Eintragung in Rechnung gestellt.
    Es sind immerhin 322,50 EUR. Vielleicht schaffen sie es ja nicht, innerhalb der extra kurz gesetzten 2-Wochen-Frist, das Geld aufzutreiben und zu zahlen und ich kann zurückweisen.

    Sie werden gegen die Zurückweisung dann Beschwerde einlegen. Sie legen hier in jeder Abteilung gegen alles Beschwerde ein. Deshalb konnte ich auch nicht auf gut Glück die anderen Beträge auch noch einfordern. Das hätte ja vor dem Beschwerdegericht keinen Bestand. Hätte ich aber gerne gemacht :teufel:

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