Hallo,
ich habe bereits die Suche verwendet, aber keinen genau auf meinen Fall passenden Beitrag gefunden.
Also hier mein Problem:
A und B haben als GbR ein Grundstück erworben. Dann folgten diese Eintragungen:
- Auflassungsvormerkung im August 2015.
Die Kostenrechnungen gingen zu je 1/2 an beide Gesellschafter.
Für A wurde im April 2016 die Kostenrechnung niedergeschlagen und die Kosten B als Zweitschuldner auferlegt. - Grundschuld im Mai 2016.
Die Kostenrechnung ging nun an die GbR und nicht mehr an die Gesellschafter persönlich. - Eigentumsumschreibung im Dezember 2016.
Die Kostenrechnung ging wieder an die GbR.
Mittlerweile gibt es in der Zwangsvollstreckungsabteilung gehäuft Verfahren gegen A, B, die GbR und eine weitere GmbH von A und B.
Nun habe ich einen neuen Antrag vorliegen. Es sollen 2 Eigentümergrundschulden zu je 25.000 Euro eingetragen werden. Diese Eintragung werde ich von einer Vorschusszahlung abhängig machen.
Ich habe nun auch festgestellt, dass nicht eine einzige der o.g. Rechnungen bisher auch nur ansatzweise beglichen ist.
Kann ich die Eintragung auch davon abhängig machen, dass nicht nur der Vorschuss, sondern auch sämtliche Rückstände zu zahlen sind?
Wenn ja, gilt das dann nur die Rückstände, die der GbR in Rechnung gestellt worden sind oder auch für den Rückstand, der den Gesellschaftern persönlich in Rechnung gestellt wurde?